Hüttenordnung

 

Die gemietete Fischerhütte steht am Anreisetag ab 14.00 Uhr, am Abreisetag bis 9.00 Uhr oder wie abgemacht nach telefonischer Vereinbarung 3 Tage vorher zur Verfügung.

 

Die Forststraße darf ausschließlich nur lt. Vertrag mit dem Grundbesitzer (ÖBF-AG) mit 2 PKWs befahren werden (An- und Abreise), zusätzliche Fahrten bitte nur in dringenden Fällen.

 

Der Schrankenschlüssel (ÖBF-AG ) kostet bei Verlust € 180,-.

 

Licht: 12 Volt Photovoltaikanlage, keine 220 Volt Anschlüsse vorhanden.

 

Die Mitnahme von Hunden ist nicht erlaubt.

 

Bettwäsche sowie Handtücher werden zur Verfügung gestellt.

 

„Fische ausnehmen“ ist ausschließlich im Bootshaus gestattet. Fischinnereien sowie lebende Köder (Maden) nur über den vorhandenen Abfluss der Abwasch im Bootshaus in den See entsorgen.

 

Hüttenbenützung:

 

Das Rauchen ist innerhalb des gesamten Hüttenbereichs verboten. Im Außenbereich bitte vorhandene Aschenbecher benützen.

 

Bitte keine Hygieneprodukte / Feuchttücher, Essensreste, Fette, …. in der Toilette entsorgen.

 

Das Betreten der Schlafräume ist nur mit Hausschuhen erlaubt.

 

Wir bitten Sie, das Geschirr nur in sauberem Zustand in die Schränke zu räumen, Gleiches gilt für Besteck und Töpfe. Alle verbleibenden Lebensmittel und Essensreste sind mit zu nehmen.

 

Die Boote sind nach Gebrauch ordnungsgemäß in gereinigten Zustand an die dafür vorgesehenen Stellen zu befestigen.

 

Auch später ankommende Gäste, die nächtigen bzw. fischen, sind unbedingt sofort bei der Schlüsselübergabe zu melden.

 

 

 

Fischereiordnung

 

Alle Fischereimethoden sind ausschließlich mit einer Angelrute und Einfachhaken (ausgenommen Hegene bis 3 Haken) ohne Widerhaken gestattet. Mehrfachhaken (Drillinge etc.) auf einem Kunstköder sind durch Einfachhaken zu ersetzen. Beim Fischen mit „Blatt`l“ darf die Hakengröße 2 – 4 nicht unterschritten werden.

 

Nicht gestattet sind Fischen in den Nachtstunden, Anfüttern, Verwenden eines Setzkeschers, Dauben jeder Art, Legschnüre, Netze, Würmer, lebender Köderfisch, Futterspirale, Futterkorb und Ähnliches ebenso das Einfahren mit dem Boot in den Schilfbereich, Entzünden von Feuern, weiters jegliche Verunreinigung des Wassers bzw. des Ufers, Veränderung des Steinwurfes und der Uferbefestigung, Beschädigen von Bäumen und Sträuchern, usw., jegliche Art von Eisfischen, Verkauf von gefangenen Fischen, Austauschen von angeeigneten Fischen, Echolot, Fischfinder,..…. Das Befahren der Forststraße um den Hinteren Langbathsee ist lt. Pachtvertrag mit der ÖBF-AG untersagt.

 

Ausnahme Schonzeit: Elritzen (Pfrillen) und Schwarzreiter ganzjährig.

Ausnahme Brittelmaß: Bachforelle und Seesaibling 32 cm und Seeforelle 50 cm.

Fangzahlbeschränkungen: 3 Fische pro Tag.

 

Fangstatistik liegt in der Hütte auf, bitte unbedingt ausfüllen!

 

Der VÖAFV übernimmt für den Fang bestimmter Arten und Mengen von Fischen keine Gewähr. Ein Verstoß gegen eine oder mehrere angeführten Bestimmungen hat den sofortigen Entzug der Lizenz zur Folge und kann zudem strafrechtlich geahndet werden

 

Das Betreten des Reviers erfolgt auf eigene Gefahr, Eltern haften für ihre Kinder.

 

Durch meine Unterschrift vor Ort verpflichte ich mich zur Einhaltung der angeführte Hütten- und Fischereiordnung, der Fangstatistik für dieses Revier und hafte für die unsachgemäße Beschädigung aller Art der Fischer- und Bootshütte sowie der damit verbundenen, stehenden und beweglichen Mietgegenstände. Dazu gehören auch Flurschäden sowie jegliche Verschmutzung der Oberflächen und Grundgewässer im Einzugsbereich.

Der VÖAFV haftet weiters nicht für Unfälle und mitgebrachte Wertgegenstände.

 

Bei Nichteinhaltung der Hütten- und Fischereiordnung wird eine weitere Vermietung ausgeschlossen.

Berechtigte Organe des VÖAFV werden stichprobenartig die Überwachung der Hütten- und Fischereiordnung überprüfen.


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Hütten- und Fischereiordnung Hint. Langbathsee
Hütten- und Fischereiordnung Hint. Langb
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